Kostenfreie Beratung:
(Mo. – Fr.: 09:00 - 18:00 Uhr)

Urteil des Bundessozialgerichts unterstützt die Erstattung von MyoPro durch die gesetzliche Krankenversicherung

MyoPro-Patientin gewinnt Prozess gegen DAK, Deutschlands drittgrößte Krankenkasse


BOSTON–(BUSINESS WIRE)–Myomo, Inc. (NYSE American: MYO) („Myomo“ oder das „Unternehmen“), ein Unternehmen für tragbare medizinische Robotik, das Menschen, die an neurologischen Störungen und Lähmungen der oberen Gliedmaßen leiden, mehr Funktionalität bietet, gab heute bekannt, dass das Gericht in einem Berufungsverfahren vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (L 9 KR 210/21) bestätigt hat, dass es sich bei der elektrischen Ganzarmorthese MyoPro um ein orthopädisches Hilfsmittel handelt, das dem unmittelbaren Ausgleich von Behinderungen dient. Aufgrund dieses Urteils wurde die drittgrößte deutsche Krankenkasse, die DAK, dazu verurteilt, die Kosten für die MyoPro für den Kläger zu übernehmen.

„Durch das MyoPro, das über nicht-invasive Sensoren im Inneren des Gerätes auch schwache Kontraktionen der Muskelfasern erkennt, werden Funktionen wie das Greifen, Halten und Öffnen der Hand sowie das Beugen, Heben und Strecken des Ellenbogens ermöglicht.“


Geklagt hatte ein 33-jähriger Mann, der bei der DAK nach einem Autounfall eine myoelektrische Orthese beantragt hatte. Die MyoPro hilft Patienten, die nach einem Schlaganfall oder einer neuromuskulären Schädigung sowie nach Rückenmarks- und Nervenverletzungen einen Funktionsverlust der Hand und des Arms erleiden, die Einschränkung zu kompensieren und den Bewegungsumfang wiederherzustellen.

„Mit diesem Urteil hat ein Gericht bestätigt, dass das MyoPro ein Gerät ist, das Patienten mit Beeinträchtigungen der oberen Extremitäten helfen kann und von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden sollte. Wir gehen davon aus, dass dieses Urteil es für Patienten wie den Kläger einfacher machen wird, ein MyoPro zu erhalten“, sagte John Frijters, Geschäftsführer der Myomo Europe GmbH. „Durch das MyoPro, das über nicht-invasive Sensoren im Inneren des Geräts selbst schwache Kontraktionen der Muskelfasern erkennt, werden Funktionen wie das Greifen, Halten und Öffnen der Hand sowie das Beugen, Heben und Strecken des Ellenbogens ermöglicht.“

Die patentierte MyoPro-Technologie wurde von Myomo in Zusammenarbeit mit Forschern des Massachusetts Institute of Technology und der Harvard Medical School entwickelt. Der Kläger in diesem Fall, der als Konrad T. identifiziert wurde, erklärte: „Seit meiner Lähmung habe ich darauf gewartet, meine Hand und meinen Arm wieder bewegen und benutzen zu können.“ Der Anwalt des Klägers, Torsten Bornemann von Goßens Rechtsanwälte, fügte hinzu: „Wir hoffen, dass durch dieses Urteil nun viele betroffene Deutsche einen leichteren Zugang zu diesem orthopädischen Hilfsmittel haben werden.“

Über Myomo, Inc.

Myomo, Inc. ist ein Unternehmen für tragbare medizinische Robotik, das verbesserte Arm- und Handfunktionen für Menschen mit neurologischen Störungen und Lähmungen der oberen Gliedmaßen anbietet. Myomo entwickelt und vermarktet die MyoPro-Produktlinie. MyoPro ist eine elektrische Orthese für die oberen Gliedmaßen, die den Arm stützt und die Funktion der geschwächten oder gelähmten Arme von Patienten wiederherstellt, die an einem Schlaganfall, einer Brachialplexusverletzung, einer traumatischen Hirn- oder Rückenmarksverletzung, ALS oder einer anderen neuromuskulären Erkrankung oder Verletzung leiden. Es ist derzeit das einzige auf dem Markt befindliche Gerät, das die EMG-Signale des Patienten über nicht-invasive Sensoren am Arm erfasst und so die Fähigkeit des Patienten wiederherstellen kann, Aktivitäten des täglichen Lebens auszuführen, z. B. sich selbst zu ernähren, Gegenstände zu tragen und Haushaltsaufgaben zu erledigen. Viele sind in der Lage, an ihren Arbeitsplatz zurückzukehren, unabhängig zu leben und ihre Pflegekosten zu senken. Myomo hat seinen Hauptsitz in Boston, Massachusetts, und verfügt über Vertriebs- und Klinikexperten in den USA und Deutschland sowie weitere internationale Vertreter.

Quelle: Ruling by German Social Court Supports MyoPro Reimbursement by Nation’s Statutory Health Insurance System | Business Wire (07.12.2022)

Tom Illauer

Alle Beiträge von: 
de_DEGerman