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Barmer akzeptiert LSG-Urteil für Exoskelette als Hilfsmittelausgleich

Die Barmer hat ihre Revision vor dem Termin beim Bundessozialgericht zurückgezogen. Damit akzeptiert sie die Versorgung ihres Versicherten mit dem Rewalk Exoskelett als Hilfsmittel zum unmittelbaren Behinderungsausgleich.

Der Hersteller Rewalk Robotics Ltd. teilt mit, dass die Barmer die zunächst eingelegte Revision gegen das zweitinstanzliche Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen kurz vor dem angesetzten Termin vor dem Bundessozialgericht zurückgenommen hat. Im Mittelpunkt des Rechtsstreits stand ein 32-Jähriger, der bei der Barmer die Versorgung mit einem Rewalk Personal 6.0 Exoskelett beantragt hatte. Das Hilfsmittel soll Querschnittgelähmten das aufrechte Stehen, Gehen und Treppensteigen ermöglichen.

Mit der Rücknahme der Revision akzeptiere die Barmer die Versorgung ihres Versicherten mit dem Exoskelett als Hilfsmittel zum unmittelbaren Behinderungsausgleich. Damit zähle sie zu den Krankenkassen mit den meisten Versorgungen mit einem Rewalk Exoskelett.
Orthopädische Hilfsmittel, wie das Rewalk Exoskelett, dienen nach der jetzt rechtskräftigen Entscheidung des LSG Nordrhein-Westfalen dem unmittelbaren Behinderungsausgleich, weil sie die ausgefallene oder beeinträchtigte Körperfunktion des selbstständigen Stehens und Gehens wieder ermöglichen. Die Versorgung mit einem fortschrittlichen, technisch weiterentwickelten Hilfsmittel, das dem unmittelbaren Behinderungsausgleich dient, darf nach der Entscheidung des LSG Nordrhein-Westfalen auch nicht mit der Begründung abgelehnt werden, dass der Versicherte bereits eine Versorgung mit Hilfsmitteln erhalten habe, die (wie ein Aktiv- oder Stehrollstuhl) dem mittelbaren Behinderungsausgleich dienen. Die Versorgung mit einem Hilfsmittel zum unmittelbaren Behinderungsausgleich sei insoweit ein Aliud gegenüber der vorhandenen Versorgung.

Larry Jasinski, CEO von Rewalk Robotics, sagt: „Nach der Listung des Exoskeletts als anerkanntes Hilfsmittel im Hilfsmittelverzeichnis im Jahr 2018 ist nun die Anerkennung, dass Exoskelette dem unmittelbaren Behinderungsausgleich dienen, nur konsequent.“

Thomas Ratajczak, Rechtsvertreter des Klägers Lars Vinken, sagt: „Nach sieben für Herrn Vinken langen Jahren ging heute ein Rechtsstreit zu Ende, der für Querschnittsgelähmte immense Bedeutung hat. Die zweitgrößte deutsche Krankenkasse akzeptierte die Versorgung mit einem Exoskelett des Herstellers Rewalk Robotics als unmittelbaren Behinderungsausgleich. Damit können Querschnittsgelähmte, die für ein Exoskelett in Frage kommen, darauf hoffen, Nichtbehinderten auf Augenhöhe begegnen zu können.“

Der Kläger Lars Vinken erklärte: „Nachdem ich jahrelang darauf gewartet habe, in einem Exoskelett gehen zu können, freue ich mich, dass die Barmer mir nun ein Rewalk zur Verfügung stellen wird. Dass andere Querschnittgelähmte nun einen leichteren Zugang zu dieser Technologie haben werden, hat einen enormen Wert. Mit einem Exoskelett versorgt zu werden und jederzeit wieder aufstehen und gehen zu können, eröffnet mir neue Horizonte.“

Rewalk Exoskelett dient unmittelbarem Behinderungsausgleich – gesundheitsprofi.de (15.11.2022)

Tom Illauer

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